Hm...das Witzige an der ganzen Geschichte ist, dass es laut Hundehalterverordnung (von 2000, Auszug siehe unten) für Potsdam KEINEN generellen Leinenzwang gibt. Eine andere Satzung konnte ich nicht finden.
Generell plädiere ich immer für Rücksicht. Soll heißen: kommt mir ein angeleinter Hund entgegen, lasse ich meinen Hund da auch gar nicht zum "Schnuppern" ran.
Hast ja auch korrekt reagiert und ihn sofort abgerufen (was bei Paule ja auch gut klappt).
III. Leinen- und Maulkorbpflicht
Auch zur Leinen- und Maulkorbpflicht sind in der Verordnung einige neue Regelungen getroffen
worden.
An folgenden Orten dürfen alle Hunde nur angeleint geführt werden:
1. öffentliche Versammlungen, Umzüge, Aufzüge, Volksfeste und sonstige Veranstaltungen
mit Menschenansammlungen
2. Sport und Campingplätze
3. umfriedete oder anderweitig begrenzte der Allgemeinheit zugängliche Park-, Garten- und
Grünanlagen
4. Einkaufzentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäude und öffenliche Verkehrsmittel
5. bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern oder sonstigen von der
Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen
In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Verwaltungsgebäuden (auch Polizeigebäude,
Gerichtsgebäude usw.) müssen alle Hunde zusätzlich einen Maulkorb tragen.
Gefährliche Hunde (also alle Rassen der 1. Kategorie und alle, die noch kein Negativzeugnis
haben) sind immer an der Leine und mit Maulkorb auszuführen.
Hatte aber selbst auch schon so ein "tolles" Erlebnis. Da wollte mir auch ein Hundebesitzer erklären, dass ich mich mit einem Rüden nicht im Park B. aufhalten dürfte, weil dort auch läufige Hündinnen seien.
Das hieße ja im Umkehrschluß, dass ich dort nie wieder spazieren gehen darf, denn es wird ja immer irgendeine Hündin gerade läufig sein.
Fällt ja wohl aus...
